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Zusammenfassung:GettyimagesDas Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil die Staatsanleihen-Käufe der EZB beansta
Gettyimages
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil die Staatsanleihen-Käufe der EZB beanstandet.
Bundesregierung und Bundestag seien nicht ausreichend einbezogen gewesen.
Zwischen 2015 und 2018 wurden rund 2,6 Billionen Euro investiert.
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Das Bundesverfassungsgericht hat mehreren Klagen gegen die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Ankurbelung von Konjunktur und Inflation seit 2015 überwiegend stattgegeben.
Der Kauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank verstoße in Teilen gegen das Grundgesetz, da Bundesregierung und Bundestag die Beschlüsse der EZB nicht geprüft hätten, berichtet der „Spiegel. Dagegen sei der Vorwurf der monetären Staatsfinanzierung nicht bestätigt worden.
Dieses Urteil haben die Richter des Zweiten Senats am Dienstag in Karlsruhe verkündet. Die aktuellen Corona-Hilfen der EZB sind nicht Gegenstand der Entscheidung.
Worum geht es?
Zwischen März 2015 und Ende 2018 hat die EZB unter ihrem damaligen Präsidenten Mario Draghi rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere investiert — den allergrößten Teil über das Programm PSPP (Public Sector Purchase Programme), um das es in Karlsruhe geht.
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Seit dem 1. November 2019 erwirbt die EZB wieder regelmäßig Wertpapiere von Staaten, zunächst in vergleichsweise geringem monatlichen Umfang von 20 Milliarden Euro, um ein ausgewogenes Preisniveau zu erreichen – also eine Inflationsrate von unter zwei Prozent.
dpa/cf
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