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Zusammenfassung:Von links: Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), Kanzlerin Angela Merkel (CDU), Ba
Von links: Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), Kanzlerin Angela Merkel (CDU), Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD)
picture alliance/dpa/dpa-Pool | Bernd von Jutrczenka
Mit stundenlanger Verspätung haben die Länderchefs und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag mit Beratungen über eine Verlängerung des Lockdowns begonnen.
Im Vorfeld war man sich bereits schnell klar, dass bis Ende Januar Restaurants und viele andere Betriebe wie bisher geschlossen bleiben sollen.
Streit gab es jedoch bei den Themen Schulen und schärfere Kontaktregeln. Erst kurz vor Beginn der Sitzung zeichnete sich eine für alle gesichtswahrende Lösung ab.
Mehr Artikel auf Business Insider findet ihr hier.
Mit einer Stunde Verspätung haben die Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag über eine Verlängerung des aktuellen Lockdowns beraten.
Aktuell läuft der Gipfel noch. Beschlossen haben Bund und Länder nach Informationen von Business Insider jedoch inzwischen folgendes:
Lockdown: Der bestehende Lockdown wird ab 11. Januar bis vorerst 31. Januar verlängert. Voraussichtlich am 27. Januar soll dann über eine möglicherweise abermalige Verlängerung ab 1. Februar entschieden werden. Dass dies so kommt, gilt als wahrscheinlich. In der Beschlussvorlage bereiten die Bund- und Länder-Vertreter die Deutschen bereits auf Einschränkungen über den Januar hinaus vor: „Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und März werden jedoch noch erhebliche Geduld und Disziplin aller erfordern.
1-Freund-Regel: Es wird eine deutliche Verschärfung der Kontaktregeln geben. Demnach sollen private Treffen nur noch mit einer Person eines anderen Haushalts erlaubt oder innerhalb der Familie im eigenen Hausstand sein. Kinder sind laut Teilnehmerkreisen hierbei eingerechnet – die noch vor Wochen umstrittene 1-Freund-Regel kommt nun also doch. Bislang waren Treffen mit einem anderen Haushalt zu insgesamt Fünft erlaubt, Kinder unter 14 Jahren wurden nicht mitgerechnet.
Einschränkung Bewegungsradius: Für Kreise mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen („Inzidenz) soll es zudem für die dort lebenden Menschen Einschränkungen in ihrem Bewegungsradius geben. Dann ist ein Aufenthalt nur noch 15 Kilometer um die Wohnung erlaubt, auch zum Einkaufen.
Ursprünglich hatte Merkel die Einschränkung auf einen Bewegungsradius am Montagabend bereits ab einer Inzidenz ab 100 gefordert, was die Länderchefs strikt ablehnten. Der Streit hatte dazu geführt, dass der Sitzungsbeginn für das Treffen der Ministerpräsidenten mit Merkel bereits von 11 auf 13 Uhr verschoben werden musste. Diese abermalige Verschärfung der Kontaktbeschränkungen hatten zuvor am Montagabend auch Mediziner und Wissenschaftler bei einer zweistündigen Telefonschalte mit den Länderchefs und Merkel gefordert, sogar von einem 5-Kilometer-Radius gesprochen.
Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen: Es soll vorübergehend eine neue Schnelltest-Truppe mit rund 30.000 Helfern für Alten- und Pflegeheimen aufgebaut werden. Zuletzt hatte es Kritik an der bereits geplanten deutlichen Ausweitung der Tests gegeben, da dafür das Personal fehle. Nun soll es auf Wunsch des Kanzleramtes eine bundesweite Bewerbungshotline geben, die von der Bundesagentur für Arbeit betrieben wird. Alle Interessierten mit medizinischem Hintergrund können sich dann dort bewerben. Details zu den Jobs, etwa das Gehalt und die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, sind allerdings noch unklar.
Impfstoff: Der Bund verpflichtet sich, bis Anfang Februar 2,7 Millionen weitere Impfdosen an die Länder zu liefern. Bis Ende vorigen Jahres waren es nur 1,3 Millionen. Im Laufe des Januars soll allen Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden.
Schulen und Kitas: Die Ministerpräsidenten verweisen auf einen Stufenplan der Kultusminister. Wie bereits berichtet, sollen demnach bei einer Lockerungen des Lockdowns ab Anfang Februar zunächst Schüler der 1. bis 6. Klassen zurück in den Präsenzunterricht geschickt werden. Auf der zweiten Stufe soll es für Schüler ab der 7. Klasse Wechselunterricht geben. Bei Stufe drei sollen die Schulen für alle Schüler geöffnet werden. Bei Kitas soll analog verfahren werden – sprich: schrittweise Rückkehr zum Normalbetrieb. Details regeln hierbei die Länder.
Nach Informationen von Business Insider haben sich die Länderchefs darauf verständigt, dass Wechselunterricht in der Grundschule bei niedriger Inzidenz bereits im Januar möglich sein kann. Das soll so explizit nicht im Beschlusstext später enthalten sein, doch die Länder mit den entsprechenden Inzidenz-Voraussetzungen hätten freie Hand. Merkel und die Länderchefs fürchte, so heißt es, dass bei einer expliziten Erwähnung öffentlich der Vorwurf eines Regel-Flickenteppichs gemacht werde.
Noch offene Punkte:
Hilfe für Eltern: Arbeitnehmer, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, zu entlasten, sollen zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) bekommen. Bislang gilt: Pro Jahr hat jedes Elternteil Anspruch auf zehn Kinderkranktage pro Kind (Alleinerziehende 20). Dann erhalten Eltern 90 Prozent ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, allerdings bis maximal 112,88 Euro am Tag.
Wirtschaftshilfe: Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar. Bei der Überbrückungshilfe III des Bundes soll es Abschlagszahlungen geben. Erste reguläre Auszahlungen sollen durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.
Reiserückkehrer: Bislang gilt: Wer nach Deutschland aus einem Risikogebiet einreist, muss zehn Tage in Quarantäne, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt. Künftig soll es zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise geben. Damit ist ein Corona-Test binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise verbindlich.
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