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Zusammenfassung:Eigentlich gilt seit Dezember bundesweit die 2G-Regel im Einzelhandel. Ausgenommen sind Geschäfte de
Eigentlich gilt seit Dezember bundesweit die 2G-Regel im Einzelhandel. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.
picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte
Seit Dezember gilt bundesweit die 2G-Regel im Einzelhandel, nur Genesene und Geimpfte haben Zugang.
In Niedersachsen wurde diese Zugangsbeschränkung zu Geschäften nun vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) gekippt.
Laut einem Bericht des NDR folgte das Urteil auf eine Klage der Kaufhauskette Woolworth.
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In Niedersachsen dürfen nun wieder alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Impfstatus im Einzelhandel einkaufen. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am Donnerstagabend die erst seit kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag laut Mitteilung. Seit Montag galt in Niedersachsen im Einzelhandel die Regel, dass diejenigen, die nicht gegen Corona geimpft oder von dem Virus genesen waren, nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs, also beispielsweise Lebensmittel-Märkte, Apotheken, Drogerien, einkaufen durften.
Der 13. Senat des Gerichts entschied nun, diese Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Geklagt hatte die Kaufhauskette Woolworth, wie der NDR mit Bezug auf den Klägeranwalt berichtete. Woolworth betreibt in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment.
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine schlichte Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich sei. Zudem könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen.
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In anderen Bundesländern wurden solche Klagen schon abgelehnt
Der Handelsverband hatte die Regel bereits im Vorfeld scharf kritisiert und erklärt, mit der Einführung der 2G-Regel sei damit zu rechnen, dass das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten weitgehend zum Erliegen komme.
Doch das heißt nicht, dass Händler, die klagen, damit künftig auch in anderen Bundesländern Erfolg haben: In Schleswig-Holstein war diese Woche ein Eilantrag der Woolworth GmbH gegen die 2G-Regel vom zuständigen Gericht abgelehnt worden. Wie Business Insider erfuhr, möchte sich zumindest auch der Non-Food-Discounter Tedi „rechtliche Schritte vorbehalten gegen die Durchsetzung der 2G-Regel, da das Unternehmen sich mit seinem Mischwarensortiment zu den Nahversorgern zählt, die nicht unter die 2G-Regelung fallen.
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Mit Material der dpa
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