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Zusammenfassung:Verbraucher müssen nicht alle Preiserhöhungen hinnehmen, sondern können sich auch wehren. Luke Chan
Verbraucher müssen nicht alle Preiserhöhungen hinnehmen, sondern können sich auch wehren.
Luke Chan via Getty Images
Die Regierung plant per Gesetz das Verbot unrechtmäßiger Preiserhöhungen bei Strom- und Gaskunden. Hunderte Versorger haben zum Jahreswechsel bereits höhere Kosten angekündigt.
Als Verbraucher seid ihr dazu berechtigt, den neuen Aufschlag nicht zu überweisen. Wer direkt an den Versorger zahlt, sollte daher bei einer missbräuchlichen Preiserhöhung Widerspruch einlegen.
Kunden können die erhöhten Abschläge auch „unter Vorbehalt zahlen, um das Geld später bei missbräuchlicher Erhöhung zurückzufordern. Das solltet ihr eurem Versorger schriftlich mitteilen.
Seit Monaten plagen Preisexplosionen bei den Versorgern Strom- und Gaskunden. Um die Verbraucher zu entlasten, soll im nächsten Jahr eine Preisbremse greifen und rückwirkend ab Januar gelten. Die Regierung plant per Gesetz auch das Verbot unrechtmäßiger Preiserhöhungen. Bereits Hunderte Versorger haben höhere Preise zum Jahreswechsel angekündigt. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wären viele von ihnen illegal. Strom- und Gaskunden können sich schon jetzt wehren.
Beim Gesetzentwurf des Kabinetts geht es vor allem um den Arbeitspreis, der nicht erhöht werden darf. Eine Erhöhung sei nach Plan der Bundesregierung nur möglich, wenn sie „sachlich gerechtfertigt“ ist. Die Versorger müssten dann dem Bundeskartellamt beweisen, dass die Preise an der Börse eine Erhöhung rechtfertigen, so eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums zu „Bild”.
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Als Verbraucher seid ihr dazu berechtigt, den neuen Aufschlag nicht zu überweisen. Wer direkt an den Versorger zahlt, sollte daher bei einer missbräuchlichen Preiserhöhung Widerspruch einlegen. Dazu reicht ein formloses Schreiben an den Versorger, der nachweisen muss, dass eine Preiserhöhung „angemessen“ ist, wie Leonora Holling, Chefin des Bundes der Energieverbraucher, zu „Bild” sagt.
Bis das Bundeskartellamt einzelne Fälle überprüft, kann jedoch viel Zeit vergehen, in der Verbraucher unrechtmäßige Preiserhöhungen zahlen. Energiekunden können sich weigern und den alten Abschlag zahlen, jedoch nicht die Erhöhung. Wer sich dafür entscheidet, sollte jedoch die vom Versorger geforderten Mehrkosten beiseitelegen, falls die Erhöhung doch rechtens ist.
Kunden können die erhöhten Abschläge auch „unter Vorbehalt zahlen, um das Geld später bei missbräuchlicher Erhöhung zurückzufordern. Das solltet ihr eurem Versorger schriftlich mitteilen. Verfallt außerdem nicht sofort in Panik, wenn euer Versorger mit der Einstellung der Gas- oder Stromlieferung droht. Dies sei nicht rechtmäßig, so Holling bei „Bild. Sucht euch stattdessen Hilfe durch einen Anwalt oder Verbraucherschützer.
Wer zur Miete wohnt, ist auch nicht hilflos. Werden vom Versorger die Kosten erhöht, könnt ihr euren Vermieter dazu auffordern, den Preiserhöhungen zu widersprechen. Kommt der Vermieter der Aufforderung nicht nach, kann der Mieter „die Strom- und Gas-Kosten in der Nebenkostenabrechnung einfrieren, sagt Holling. Im besten Fall solltet ihr euch auch hier rechtliche Hilfe suchen.
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kh
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