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Zusammenfassung:KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof will sich am Donnerstag (8.30 Uhr) dazu äußern, ob Konkurrenten wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen klagen dürfen. Es könnte sein, dass der erste Zivilsenat in Karlsruhe zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen dazu stellt, weil die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) womöglich betroffen ist. (Az. I ZR 222/19 u.a.)
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof will sich am Donnerstag (8.30 Uhr) dazu äußern, ob Konkurrenten wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen klagen dürfen. Es könnte sein, dass der erste Zivilsenat in Karlsruhe zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen dazu stellt, weil die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) womöglich betroffen ist. (Az. I ZR 222/19 u.a.)
Im konkreten Fall klagt ein Apotheker gegen zwei Mitbewerber, die Produkte über die Internetplattform Amazon (NASDAQ:AMZN) vertreiben. Dabei werden aus seiner Sicht Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO erhoben, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand einer Person zulassen, wie sein BGH-Anwalt Peter Rädler bei der Verhandlung im September gesagt hatte. Der Vertreter der Gegenseite, Thomas Winter, argumentierte hingegen, durch eine Bestellung über den Amazon Marketplace könne man gerade keine Rückschlüsse auf den eigentlichen Patienten ziehen. Genauso gut könne jemand für seine Kinder ein Mittel bestellen.
Der Vorsitzende des Senats, Thomas Koch, sagte damals, dass geklärt werden müsse, ob es sich überhaupt um Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO handle und wer für die Verarbeitung der Daten verantwortlich sei. Auch sei fraglich, ob das Interesse der Gesetzgeber sei, dass Mitbewerber wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Datenschutzrecht klagen dürfen - oder dies beispielsweise unmittelbar betroffenen Kundinnen und Kunden oder Verbraucherschutzverbänden vorbehalten sei.
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